Sebastian Rudek ImmoWert Gutachter Logo
Leistungen
Verkehrswertgutachten (§ 194 BauGB)Kurzgutachten & KompaktgutachtenRestnutzungsdauer (Gebäude-AfA)Steuerliche Wertermittlung & KPAGrundsteuer B Gutachten
RatgeberAfA-RechnerÜber michErstberatung anfragen
Zurück zur Übersicht

Kaufpreisteilung: Grund & Boden vs. Gebäudewert für die AfA

13. Juni 2026•Fachratgeber • Sebastian Rudek ImmoWert Sachverständigenbüro (DIAZert ISO/IEC 17024)
Inhaltsverzeichnis▼

Für Immobilieninvestoren und Vermieter in Würzburg, Wertheim, Kitzingen und der Region Unterfranken ist die Aufteilung des Gesamtkaufpreises in Grund- und Bodenanteil sowie Gebäudeanteil von zentraler steuerlicher Bedeutung. Der Grund: Nur der Gebäudeanteil ist im Rahmen der AfA (Absetzung für Abnutzung) steuerlich abschreibbar.


1. Das Problem mit der Arbeitshilfe des BMF

Im notariellen Kaufvertrag wird häufig eine Aufteilung vereinbart. Das Finanzamt akzeptiert diese vertragliche Kaufpreisteilung jedoch keineswegs blind, sondern prüft sie systematisch mit dem Excel-Tool der Finanzverwaltung (sogenannte „Arbeitshilfe des BMF zur Kaufpreisteilung“).

Schwachstelle der BMF-Arbeitshilfe:

Die BMF-Arbeitshilfe berechnet den Bodenwert starr anhand des Bodenrichtwerts und ordnet dem Gebäude oft einen unverhältnismäßig geringen Wert zu. Dadurch sinkt die jährliche Abschreibungsgrundlage für den Eigentümer drastisch.


2. BFH-Rechtsprechung & Nachweis durch Sachverständigengutachten

Der Bundesfinanzhof (BFH, Az. IX R 26/19) hat eindeutig entschieden, dass die BMF-Arbeitshilfe das vertraglich vereinbarte Wertverhältnis nicht einfach überschreiben darf, wenn eine qualifizierte Ermittlung vorliegt.

Ein qualifiziertes Gutachten eines zertifizierten Sachverständigen nach ImmoWertV ist das bewährte fachliche Mittel, um:

  1. Den tatsächlichen Wert von Grund und Boden unter Berücksichtigung von GFZ-Umrechnungskoeffizienten korrekt abzuleiten.
  2. Den realen Substanzwert und Zustand des Gebäudes im Rahmen einer Ortseinsicht zu dokumentieren.
  3. Die vertragliche Kaufpreisteilung gegenüber dem Finanzamt durchzusetzen oder eine objektivierte Aufteilung zu liefern.

Zusammen mit dem Nachweis einer verkürzten Restnutzungsdauer für die Gebäude-AfA schaffen Kapitalanleger so eine solide, sachverständige Bemessungsgrundlage für ihre Steuererklärung.


Sie haben ein Vermietungsobjekt erworben und benötigen eine Kaufpreisteilung?

Als zertifizierter Immobiliengutachter (DIAZert) erstelle ich für Sie fundierte Wertermittlungen für Würzburg, Wertheim und ganz Unterfranken. Kontaktieren Sie mich für ein unverbindliches Erstgespräch oder erfahren Sie mehr über die steuerliche Wertermittlung.


Regionaler Ansprechpartner & Leistungen

Als nach DIN EN ISO/IEC 17024 durch DIA Consulting AG zertifizierter Immobiliengutachter stehe ich Ihnen in Unterfranken und Baden-Württemberg persönlich zur Verfügung:

Unsere Spezialgebiete:

Jetzt kostenfreie Erstberatung anfordern

Sebastian Rudek – Zertifizierter Immobiliengutachter DIAZert
Ihr persönlicher Ansprechpartner für Ihr Gutachten

Sebastian Rudek, B.Eng.

Zertifizierter Immobiliengutachter für Immobilienbewertung DIAZert (LS) gemäß DIN EN ISO/IEC 17024 durch DIA Consulting AG

Inhaber des Sebastian Rudek ImmoWert Sachverständigenbüros in Wertheim. Spezialisiert auf persönliche Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB, steuerliche Wertermittlungen (§ 198 BewG), Kaufpreisaufteilungen und Restnutzungsdauer-Gutachten (§ 7 Abs. 4 Satz 2 EStG) in Mainfranken, Unterfranken und dem Main-Tauber-Kreis.

Unverbindliche Gutachter-Ersteinschätzung

Benötigen Sie ein fundiertes Gutachten für Ihren Fall?

Schildern Sie mir kurz Ihr Anliegen und Ihre Immobilie. In einer kostenfreien Ersteinschätzung klären wir unverbindlich, welches Gutachten für Ihre Situation sinnvoll ist.

256-Bit SSL-verschlüsselt•DIAZert DIN EN ISO/IEC 17024•0175 5780946•WhatsApp
Rechtlicher Hinweis & Transparenzangabe (Art. 50 Abs. 4 VO (EU) 2024/1689): Dieser Ratgeberbeitrag wurde zur allgemeinen Information unter Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) auf Basis der fachlichen Vorgaben des Sebastian Rudek ImmoWert Sachverständigenbüros automatisiert erstellt. Er dient ausschließlich der unverbindlichen Erstorientierung und ersetzt keine individuelle rechtliche, steuerliche oder gutachterliche Beratung im Einzelfall. Die steuerliche und rechtliche Würdigung eines Gutachtens obliegt stets der jeweils zuständigen Finanzbehörde bzw. dem zuständigen Gericht.