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Scheidung & Immobilie: Wertermittlung für den Zugewinnausgleich

29. Juni 2026•Fachratgeber • Sebastian Rudek ImmoWert Sachverständigenbüro (DIAZert ISO/IEC 17024)
Inhaltsverzeichnis▼

Die gemeinsame Immobilie ist im Rahmen einer Ehescheidung in Würzburg, Wertheim oder Unterfranken meist der bedeutendste Vermögenswert. Um langwierige und kostenintensive gerichtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden, ist eine unparteiische Wertermittlung durch einen unabhängigen Sachverständigen die beste Grundlage.


1. Das Stichtagsprinzip im Familienrecht (§ 1375 BGB)

Bei der Berechnung des Zugewinnausgleichs unterscheidet das Familienrecht strikt zwischen zwei Stichtagen:

  1. Anfangsvermögen (Tag der Eheschließung): Welchen Wert hatte die Immobilie bei der Heirat? (Wichtig: Das Anfangsvermögen wird über den Verbraucherpreisindex VPI inflationsbereinigt).
  2. Endvermögen (Tag der Zustellung des Scheidungsantrags): Welchen Verkehrswert hat die Immobilie an dem Tag, an dem der Scheidungsantrag dem anderen Ehegatten gerichtlich zugestellt wird?

Der steuerliche und familiengerichtlich relevante Verkehrswert wird vom Sachverständigen nach den normierten Verfahren der ImmoWertV 2021 (Sachwert-, Ertragswert- oder Vergleichswertverfahren) ermittelt.


2. Warum Maklerschätzungen vor Gericht scheitern

Verkaufswertschätzungen von Immobilienmaklern sind für Zugewinnausgleichsberechnungen ungeeignet, da Makler naturgemäß Vermittlungsinteressen verfolgen und keine unparteiischen Sachverständigen sind.

Gerichte und Fachanwälte für Familienrecht fordern in der Regel ein Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB von einem zertifizierten Immobiliengutachter (DIAZert / ISO 17024).


3. Gemeinsame Beauftragung spart Kosten

Tipp für Trennungspaare: Beauftragen beide Ehegatten den Gutachter einvernehmlich gemeinsam, teilen sich beide Parteien die Honorarkosten für das Gutachten. Das Ergebnis wird von beiden Anwälten als faire Verhandlungsgrundlage anerkannt.


Sie benötigen ein neutrales Verkehrswertgutachten für Ihren Zugewinnausgleich?

Als zertifizierter Gutachter erstelle ich unparteiische Wertermittlungen für Würzburg, Wertheim, Kitzingen und Unterfranken. Kontaktieren Sie mich für ein kostenfreies Erstgespräch.


Regionaler Ansprechpartner & Leistungen

Als nach DIN EN ISO/IEC 17024 durch DIA Consulting AG zertifizierter Immobiliengutachter stehe ich Ihnen in Unterfranken und Baden-Württemberg persönlich zur Verfügung:

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Sebastian Rudek – Zertifizierter Immobiliengutachter DIAZert
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Sebastian Rudek, B.Eng.

Zertifizierter Immobiliengutachter für Immobilienbewertung DIAZert (LS) gemäß DIN EN ISO/IEC 17024 durch DIA Consulting AG

Inhaber des Sebastian Rudek ImmoWert Sachverständigenbüros in Wertheim. Spezialisiert auf persönliche Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB, steuerliche Wertermittlungen (§ 198 BewG), Kaufpreisaufteilungen und Restnutzungsdauer-Gutachten (§ 7 Abs. 4 Satz 2 EStG) in Mainfranken, Unterfranken und dem Main-Tauber-Kreis.

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Rechtlicher Hinweis & Transparenzangabe (Art. 50 Abs. 4 VO (EU) 2024/1689): Dieser Ratgeberbeitrag wurde zur allgemeinen Information unter Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) auf Basis der fachlichen Vorgaben des Sebastian Rudek ImmoWert Sachverständigenbüros automatisiert erstellt. Er dient ausschließlich der unverbindlichen Erstorientierung und ersetzt keine individuelle rechtliche, steuerliche oder gutachterliche Beratung im Einzelfall. Die steuerliche und rechtliche Würdigung eines Gutachtens obliegt stets der jeweils zuständigen Finanzbehörde bzw. dem zuständigen Gericht.