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Verkehrswertgutachten bei Erbschaft (Würzburg): Anforderungen des Finanzamts

28. Mai 2026•Fachratgeber • Sebastian Rudek ImmoWert Sachverständigenbüro (DIAZert ISO/IEC 17024)
Inhaltsverzeichnis▼

Im Rahmen einer Erbschaft oder Schenkung setzt das zuständige Finanzamt (z.B. Finanzamt Würzburg) den Wert einer Immobilie für die Erbschaftsteuererklärung nach einem standardisierten Massenbewertungsverfahren fest. Gesetzliche Grundlage hierfür sind die §§ 176 ff. des Bewertungsgesetzes (BewG).

Diese pauschalierten Verfahren berücksichtigen jedoch die spezifischen, individuellen Eigenschaften einer Immobilie in Würzburg und Umgebung oftmals nicht in ausreichendem Maße. Bauschäden, Instandhaltungsrückstau oder rechtliche Einschränkungen (wie Wohnrechte) fallen bei der Standardbewertung häufig unter den Tisch.

Der Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts (§ 198 BewG)

Ist der steuerlich festgesetzte Wert nach dem Massenverfahren zu hoch, räumt der Gesetzgeber dem Steuerpflichtigen über die sogenannte Öffnungsklausel in § 198 BewG die Möglichkeit ein, einen niedrigeren gemeinen Wert (Verkehrswert) nachzuweisen.

Gemäß den Vorgaben der Finanzverwaltung (§ 198 BewG / BewR Gr) kann der Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts durch das Gutachten eines für Immobilienbewertung zertifizierten (DIN EN ISO/IEC 17024) Sachverständigen erbracht werden.

Warum formlose Schätzungen nicht genügen

Der Bundesfinanzhof (BFH) und das Bundesministerium der Finanzen (BMF) stellen höchste formale und inhaltliche Anforderungen an Verkehrswertgutachten. Ein Makler-Kurzgutachten, ein reiner Bauschadensbericht oder Wertermittlungen von Online-Portalen erfüllen diese Kriterien nicht. Das Finanzamt weist solche Belege bei der Erbschaftsteuererklärung im Regelfall ab.

Ein anerkennungsfähiges Gutachten nach ImmoWertV erfordert:

  1. Eine ausführliche Begutachtung beim Ortstermin.
  2. Die Ableitung der Marktdaten (z.B. Liegenschaftszinssätze, Sachwertfaktoren) aus den Daten der örtlichen Gutachterausschüsse (für Würzburg zuständig: Gutachterausschuss der Stadt Würzburg).
  3. Eine nachvollziehbare, methodisch stringente Anwendung von Sachwert-, Ertragswert- oder Vergleichswertverfahren.

Als DIA-zertifizierter Gutachter erstelle ich Verkehrswertgutachten für Würzburg und den Umkreis (100km), die den formellen und sachlichen Anforderungen der Finanzämter im Rahmen der Erbschaftsteuer entsprechen.

Hinweis: Meine Gutachten liefern eine sachverständige Beurteilung des gemeinen Werts. Die finale steuerliche Anerkennung obliegt stets dem zuständigen Finanzamt.


Regionaler Ansprechpartner & Leistungen

Als nach DIN EN ISO/IEC 17024 durch DIA Consulting AG zertifizierter Immobiliengutachter stehe ich Ihnen in Unterfranken und Baden-Württemberg persönlich zur Verfügung:

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Sebastian Rudek, B.Eng.

Zertifizierter Immobiliengutachter für Immobilienbewertung DIAZert (LS) gemäß DIN EN ISO/IEC 17024 durch DIA Consulting AG

Inhaber des Sebastian Rudek ImmoWert Sachverständigenbüros in Wertheim. Spezialisiert auf persönliche Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB, steuerliche Wertermittlungen (§ 198 BewG), Kaufpreisaufteilungen und Restnutzungsdauer-Gutachten (§ 7 Abs. 4 Satz 2 EStG) in Mainfranken, Unterfranken und dem Main-Tauber-Kreis.

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Rechtlicher Hinweis & Transparenzangabe (Art. 50 Abs. 4 VO (EU) 2024/1689): Dieser Ratgeberbeitrag wurde zur allgemeinen Information unter Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) auf Basis der fachlichen Vorgaben des Sebastian Rudek ImmoWert Sachverständigenbüros automatisiert erstellt. Er dient ausschließlich der unverbindlichen Erstorientierung und ersetzt keine individuelle rechtliche, steuerliche oder gutachterliche Beratung im Einzelfall. Die steuerliche und rechtliche Würdigung eines Gutachtens obliegt stets der jeweils zuständigen Finanzbehörde bzw. dem zuständigen Gericht.