Sebastian Rudek ImmoWert Gutachter Logo
Leistungen
Verkehrswertgutachten (§ 194 BauGB)Kurzgutachten & KompaktgutachtenRestnutzungsdauer (Gebäude-AfA)Steuerliche Wertermittlung & KPAGrundsteuer B Gutachten
RatgeberAfA-RechnerÜber michErstberatung anfragen
Zurück zur Übersicht

Was kostet ein Immobiliengutachten? Kosten & Honorar 2026

6. Juli 2026•Fachratgeber • Sebastian Rudek ImmoWert Sachverständigenbüro (DIAZert ISO/IEC 17024)
Inhaltsverzeichnis▼

Eigentümer, Erben und Investoren in Würzburg, Wertheim, Kitzingen und Schweinfurt stellen sich vor der Beauftragung eines Immobiliengutachters zu Recht die Frage: Welche Kosten entstehen für eine professionelle Wertermittlung?


1. Wie setzen sich die Kosten für ein Immobiliengutachten zusammen?

Gutachterhonorare sind gesetzlich nicht an starre Gebührenordnungen gebunden, sondern werden individuell und transparent als vorab kalkulierte Festpreispauschale vereinbart. Maßgebliche Faktoren für den Arbeits- und Prüfungsaufwand sind:

  1. Art des Gutachtens: Ein vollumfängliches Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB erfordert eine umfassende behördliche Recherche (Grundbuch, Kataster, Baulasten, Bodenrichtwert, Mietverträge) und eine detaillierte Verfahrensbegründung nach ImmoWertV. Ein kompaktes Kurzgutachten verzichtet auf behördliche Einzelabfragen und ist entsprechend kostengünstiger.
  2. Immobilienart & Komplexität: Ein Einfamilienhaus oder eine Eigentumswohnung ist mit geringerem Aufwand zu bewerten als ein gemischt genutztes Wohn- und Geschäftshaus, ein Mehrfamilienhaus oder ein gewerbliches Objekt.
  3. Rechte und Belastungen: Liegen Eintragungen in Abteilung II des Grundbuchs vor (z. B. Nießbrauch, Wohnungsrecht, Erbbaurecht oder Geh- und Fahrrechte), erfordert dies zusätzliche finanzmathematische Barwertberechnungen.

2. Orientierungswerte & Kostentransparenz (Netto / Brutto inkl. 19 % MwSt.)

| Gutachtenart | Typischer Anlass | Orientierungsrahmen (Netto / Brutto inkl. 19 % MwSt.) | | :--- | :--- | :--- | | Erstgespräch & Vorab-Check | Klärung der Sinnhaftigkeit & Erfolgsaussichten | 0 € (100 % kostenfrei & unverbindlich) | | Kurzgutachten | Hauskauf, Hausverkauf, einvernehmliche Familienabsprache | ab ca. 950 € – 1.600 € netto (ca. 1.130,50 € – 1.904,00 € brutto) | | Restnutzungsdauer-Gutachten | Höhere Gebäude-AfA (§ 7 Abs. 4 Satz 2 EStG) & Kaufpreisteilung | Klar kalkuliertes Pauschalhonorar nach kostenfreier Ersteinschätzung | | Verkehrswertgutachten (§ 194 BauGB) | Finanzamt (§ 198 BewG Erbschaft), Ehescheidung, Gericht | ab ca. 2.200 € – 3.800 € netto (ca. 2.618,00 € – 4.522,00 € brutto) |

  • Erstgespräch & Potenzialprüfung: Bei Sebastian Rudek stets kostenfrei und unverbindlich. Wir prüfen vorab, ob sich ein Gutachten (z. B. gegenüber dem Finanzamt) für Sie wirtschaftlich rechnet.
  • Verbindliches Festpreisangebot: Vor jeder Auftragserteilung erhalten Sie ein schriftliches Angebot mit transparent ausgewiesenem Netto- und Brutto-Gesamthonorar (inkl. 19 % gesetzlicher Mehrwertsteuer), sodass keinerlei versteckte Kosten entstehen.

3. Steuerliche Absetzbarkeit von Gutachterkosten

Ein oft übersehener Vorteil: In vielen Fällen können die Gutachterkosten steuerlich geltend gemacht werden:


Regionaler Ansprechpartner & Leistungen

Als nach DIN EN ISO/IEC 17024 durch DIA Consulting AG zertifizierter Immobiliengutachter stehe ich Ihnen in Unterfranken und Baden-Württemberg persönlich zur Verfügung:

Unsere Spezialgebiete:

Jetzt kostenfreie Erstberatung anfordern

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was kostet ein Kurzgutachten für ein Haus?

Ein kompaktes Kurzgutachten (Wertexpertise) zur privaten Orientierung beim Hauskauf, Verkauf oder der einvernehmlichen Erbauseinandersetzung beginnt je nach Objektart und Unterlagenlage häufig ab ca. 950 € bis 1.600 € netto (ca. 1.130,50 € bis 1.904,00 € brutto inkl. 19 % MwSt.). Im kostenfreien Erstgespräch erhalten Sie vorab ein verbindliches Festpreisangebot.

Was kostet ein Vollgutachten (Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB)?

Ein vollumfängliches Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB für Finanzamt (§ 198 BewG), Gericht oder Scheidung richtet sich nach der Objektkomplexität und dem Rechercheaufwand und liegt bei Wohnimmobilien typischerweise ab ca. 2.200 € bis 3.800 € netto (ca. 2.618,00 € bis 4.522,00 € brutto inkl. 19 % MwSt.). Vor Auftragserteilung wird ein transparenter Festpreis vereinbart.

Kann man die Kosten für ein Immobiliengutachten von der Steuer absetzen?

Ja, in vielen Fällen sind Gutachterkosten steuerlich absetzbar: Bei vermieteten Immobilien als Werbungskosten (z. B. Restnutzungsdauergutachten oder Kaufpreisaufteilung) und im Erbfall als Nachlassregelungskosten (§ 10 Abs. 5 Nr. 3 ErbStG), die das steuerpflichtige Erbe mindern.

Sebastian Rudek – Zertifizierter Immobiliengutachter DIAZert
Ihr persönlicher Ansprechpartner für Ihr Gutachten

Sebastian Rudek, B.Eng.

Zertifizierter Immobiliengutachter für Immobilienbewertung DIAZert (LS) gemäß DIN EN ISO/IEC 17024 durch DIA Consulting AG

Inhaber des Sebastian Rudek ImmoWert Sachverständigenbüros in Wertheim. Spezialisiert auf persönliche Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB, steuerliche Wertermittlungen (§ 198 BewG), Kaufpreisaufteilungen und Restnutzungsdauer-Gutachten (§ 7 Abs. 4 Satz 2 EStG) in Mainfranken, Unterfranken und dem Main-Tauber-Kreis.

Unverbindliche Gutachter-Ersteinschätzung

Benötigen Sie ein fundiertes Gutachten für Ihren Fall?

Schildern Sie mir kurz Ihr Anliegen und Ihre Immobilie. In einer kostenfreien Ersteinschätzung klären wir unverbindlich, welches Gutachten für Ihre Situation sinnvoll ist.

256-Bit SSL-verschlüsselt•DIAZert DIN EN ISO/IEC 17024•0175 5780946•WhatsApp
Rechtlicher Hinweis & Transparenzangabe (Art. 50 Abs. 4 VO (EU) 2024/1689): Dieser Ratgeberbeitrag wurde zur allgemeinen Information unter Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) auf Basis der fachlichen Vorgaben des Sebastian Rudek ImmoWert Sachverständigenbüros automatisiert erstellt. Er dient ausschließlich der unverbindlichen Erstorientierung und ersetzt keine individuelle rechtliche, steuerliche oder gutachterliche Beratung im Einzelfall. Die steuerliche und rechtliche Würdigung eines Gutachtens obliegt stets der jeweils zuständigen Finanzbehörde bzw. dem zuständigen Gericht.